Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von Pushlabs, Daniel Laudowicz Gutenbergplatz 3, 04103 Leipzig, nachfolgend „Pushlabs“, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, nachfolgend „Kunde“.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Pushlabs ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(3) Für Verträge mit Verbrauchern gelten diese AGB nicht ohne gesonderte, rechtlich geprüfte Anpassung.
2. Leistungen und Vertragsschluss
(1) Art, Umfang, Termine, Vergütung und Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
(2) Angebote von Pushlabs sind bis zum darin genannten Datum gültig und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(3) Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform, durch eine Auftragsbestätigung von Pushlabs oder durch Beginn der beauftragten Leistung zustande.
(4) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung in Textform. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird gesondert vergütet.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Pushlabs alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt und deren Nutzung durch Pushlabs im vereinbarten Umfang zulässig ist.
(3) Verzögerungen, die aufgrund verspäteter Mitwirkung, Rückmeldungen oder Freigaben des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Ein daraus resultierender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
(4) Es gilt immer die zum Vertragsschluss aktuellste Fassung dieser AGB, die sich jederzeit online unter https://www.pushlabs.de/agb einsehen lassen oder bei „Pushlabs“ angefordert werden können.
(5) Die Anwendung von abweichenden Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen – sofern die Parteien deren Wirksamkeit nicht schriftlich vereinbaren –, selbst wenn der Auftraggeber in Auftragsunterlagen oder eigenen AGB darauf verweist.
4. Produktionsablauf, Termine und Freigaben
(1) Produktions- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden und der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
(2) Der Kunde prüft ihm vorgelegte Konzepte, Entwürfe, Rohschnitte, KI-Assets oder sonstige Zwischenergebnisse zeitnah und teilt Änderungswünsche bzw. Freigaben in Textform mit. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen u. ä. durch den Auftraggeber ist der Lauf des Fertigstellungszeitraums gehemmt. Der Fertigstellungstermin wird entsprechend nach hinten geschoben. Die Hemmung wird vom Tage der Übermittlung der Entwürfe, Demos, Testversionen o. ä. an den Auftraggeber bis zum Tage des Eingangs seiner Stellungnahme bei Pushlabs gerechnet. Fertigstellungszeiträume und -termine beziehen sich immer nur auf die ursprüngliche vertragliche Vereinbarung. Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Fertigstellungszeit entsprechend, auch wenn insoweit eine Änderung des Vertrags nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(3) Soweit im Angebot nicht anders geregelt, sind 2 Korrekturschleifen je Inhalt enthalten. Weitergehende Änderungen, nachträgliche Konzeptänderungen oder zusätzliche Formate werden nach Aufwand oder gemäß Angebot gesondert vergütet.
(4) Erteilt der Kunde innerhalb von 14 Werktagen nach Aufforderung keine Rückmeldung, darf Pushlabs das Projekt vollumfänglich in Rechnung stellen.
5. KI-gestützte Leistungen
(1) Pushlabs kann zur Erbringung der Leistungen KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, insbesondere für Foto-, Video-, Audio-, Text- oder Animationsinhalte.
(2) KI-generierte Ergebnisse können technische oder inhaltliche Abweichungen aufweisen. Der Kunde prüft die finalen Inhalte vor Veröffentlichung und Freigabe auf sachliche und inhaltliche Richtigkeit, markenbezogene Vorgaben und rechtliche Zulässigkeit.
(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt Pushlabs keine Garantie für die ausschließliche Verfügbarkeit oder Exklusivität einzelner KI-generierter Stile, Ergebnisse oder technischer Verfahren.
(4) Der Kunde darf keine rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, sexualisierenden, irreführenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte beauftragen oder bereitstellen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt Verzug ohne Mahnung ein.
(3) Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen von mehr als 10.000,00 Euro kann Pushlabs eine Anzahlung von 30 % verlangen. Die Produktion beginnt nach Eingang der Anzahlung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Pushlabs ist berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Dieses Recht besteht auch, unabhängig von einem Zahlungsverzug und einer vertraglichen Vereinbarung, bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.
(5) Abrechnungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich der Abrechnung widerspricht, spätestens innerhalb von 10 Tagen.
(6) Kommt es aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers nicht zu einer vollständigen Vertragserfüllung, so besteht gleichwohl der Anspruch von Pushlabs auf volle Vergütung.
(7) Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von Pushlabs schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen.
7. Fremdkosten und Zusatzleistungen
(1) Fremdkosten, insbesondere für Sprecher, Models, Musiklizenzen, Stockfootage, Studio, Reise, Unterkunft, Technikmiete oder externe Dienstleister, sind nur enthalten, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind.
(2) Zusatzleistungen, zusätzliche Korrekturschleifen, Expresslieferungen, weitere Ausspielformate oder nachträgliche Änderungen werden nur nach Freigabe durch den Kunden ausgeführt und zusätzlich berechnet.
8. Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an Konzepten, Entwürfen, Drehbuch, Rohmaterialien, Projektdateien und finalen Ergebnissen verbleiben bei Pushlabs, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine abweichende, insbesondere exklusive, Rechteübertragung vereinbart wurde.
(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot konkret bezeichneten Nutzungsrechte an den final freigegebenen Inhalten. Umfang, Kanäle, Gebiet, Dauer und Exklusivität richten sich ausschließlich nach der jeweiligen Vereinbarung im Vertrag.
(3) Soweit im Angebot/Vertrag nicht anders geregelt, erhält der Kunde die exklusiven Nutzungsrechte für die vereinbarten Leistungen.
(4) Der Kunde stellt Pushlabs von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Nutzung außerhalb der eingeräumten Rechte entstehen.
9. Rohmaterial und Projektdateien
Rohmaterial, Quelldateien, offene Schnittprojekte, Prompt-Bibliotheken, KI-Workflows und sonstige Produktionsdateien sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot/Vertrag als eigene Position aufgeführt sind.
10. Referenznutzung
Pushlabs ist berechtigt, die final veröffentlichten Arbeiten unter Nennung des Kunden als Referenz für eigene Kommunikations- und Präsentationszwecke zu nutzen, insbesondere auf der Website, in Showreels und auf Social-Media-Kanälen. Der Kunde kann dieser Nutzung vor Veröffentlichung in Textform widersprechen.
11. Haftung
(1) Pushlabs haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Gleiches gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Pushlabs auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Pushlabs ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Pushlabs übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit, Reichweite oder wirtschaftliche Wirkung einer Veröffentlichung, Werbekampagne oder Plattformnutzung, soweit dies nicht ausdrücklich als eigene Leistung vereinbart wurde.
(5) Der Auftraggeber hat das von Pushlabs erstellte Werk unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber Pushlabs zu rügen und zwar in Text- oder Schriftform. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Übermittlung des Werks, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Mängelrüge, so gilt das Werk als genehmigt. Spätere Beanstandungen sind irrelevant.
(6) Sämtliche Ansprüche, auch Mängelansprüche, verjähren innerhalb von einem Jahr. Ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Gleiches gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.
(7) Für den Schaden, den der Auftraggeber dadurch verursacht, dass er Pushlabs Daten übermittelt, die mit einem Virus o. ä. behaftet sind, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
(8) Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Pushlabs aus einem Datenverlust sind ausgeschlossen.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(3) Soweit Pushlabs im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und hierfür die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV). Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Systeme oder Anwendungen künstlicher Intelligenz eingesetzt werden, sind die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-Verordnung bzw. AI Act), einzuhalten. Die Parteien unterstützen sich gegenseitig, soweit dies zur Erfüllung der jeweils bestehenden gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Leistungen von einem anderen Land als Deutschland aus in Anspruch nimmt.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Pushlabs.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.
(4) Die Regelungen in diesen AGB gehen im Konfliktfall den anderweitigen Regelungen außerhalb einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen Pushlabs und dem Auftraggeber vor.
(5) VERTRAGSLAUFZEIT, AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG DURCH PUSHLABS. Die Verträge haben die vereinbarte Laufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, läuft der Vertrag unbefristet. Pushlabs ist unabhängig von Kündigungsrechten, die sich aus dem Vertrag oder aus Gesetz ergeben, zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht nachkommt, trotz Abmahnung gegen diese AGB verstößt, gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder andere, objektive Hinweise auf seine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen.
Pushlabs
Daniel Laudowicz Gutenbergplatz 3 04103 Leipzig